AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


der Firma BACHTENKIRCH-INTERBIKE GmbH & Co.KG, 59519 Möhnesee, Deutschland

 

Teil A:

für gewerbliche Kunden (Unternehmer nach § 14 BGB)

 

§ 1   Allgemeines

 

1. Gender-Hinweis: Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

 

2. In diesem Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil A: für gewerbliche Kunden) bezeichnet der Begriff „Käufer“ alle gewerblich tätigen natürlichen und juristischen Personen sowie alle sonstigen, nicht als juristische Person geführten Unternehmen, mit denen die Bachtenkirch-Interbike GmbH & Co.KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) eine Rechtsbeziehung eingegangen ist oder gegebenenfalls noch eingehen wird.

 

3. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „Produkte“ alle beweglichen, von dem Verkäufer zu liefernden Waren einschließlich Fahrrädern und Zubehör, unabhängig von dem Warenzeichen, unter dem diese jeweils von dem Verwender vermarktet werden, und/oder die von dem Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen.

 

4. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

5. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bzw. anderweitige Vereinbarungen – insbesondere Geschäftsbedingungen der Käufer – sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.


§ 2   Produkt- und Leistungen, Angebot und Vertragsabschluss


1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, wobei sich der Verkäufer vorbehält, keine besonderen Auftragsbestätigungen zu erteilen, d.h. Versandavis oder Faktura des Verkäufers gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigungen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.


2. Informationen und Angaben auf Drucke und/oder den Onlineseiten des Verkäufers stellen keine Zusicherung oder Garantie dar – weder ausdrücklich noch stillschweigend. Sie stellen insbesondere keine stillschweigende Zusage oder Garantie betreffend die Beschaffenheit, die Handelsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze und Patente dar.


3. Sämtliche dem Kunden gemachte Angaben (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte) oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausschließlich schriftlich vereinbart wird. Der Verkäufer ist jederzeit zu Änderungen dieser Angaben und der Produkte selbst – z.B. Konstruktions- oder Formänderungen, Farbabweichungen – berechtigt, soweit die Abweichung dem Kunden zumutbar ist.


4. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


§ 3   Preise


1. Die Preise sind auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Beschaffungskosten errechnet. Für den Fall, dass nach Vertragsabschluss Erhöhungen von öffentlichen Abgaben, Erhöhungen von Preisen der Zulieferanten des Verkäufers (auch die der Transporteure), Erhöhungen von tariflichen Gehalts- oder Lohnabkommen, Verschlechterung von Wechselkursen vor Auslieferung der Ware eintreten, bleibt es dem Verkäufer vorbehalten, ebenfalls eine entsprechende Preiserhöhung vorzunehmen.


2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen besonderen Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden, nach Ablauf gelten die Preise aus der dann gültigen Preisliste


3. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, rein netto in EURO per Stück und „Ex Works“ (Incoterms 2020) ab Warenlager des Verkäufers, das heißt ab 59519 Möhnesee (Deutschland) einschließlich normaler Verpackung, jedoch ausschließlich jedweder Versicherung und beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderen fälligen Steuern, Gebühren und Abgaben.


4. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen – z.B. besonders gewünschte Außenverpackung - werden gesondert berechnet. Der Verkäufer verpflichtet sich nicht zur Rücknahme von Verpackungen bzw. zur Übernahme deren Entsorgungskosten. Vom Besteller besondere Vorschriften bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Verkäufers.


5. Angaben über Verkaufspreise verstehen sich als unverbindliche Preisempfehlung (UVP) einschl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.


§ 4   Liefer- und Leistungszeit


1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine etwa vereinbarte Vertragsstrafe gilt unter diesen Umständen als nicht vereinbart.


3. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer grundsätzlich nach angemessener Nachfrist berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.


4. Wenn die Behinderung eine pandemiebedingte Ursache hat (z.B. unabwendbare Auswirkungen des Corona-Virus) und die Produkte auftragsbezogen speziell für den Käufer gefertigt werden (z.B. OEM-Ware) behält sich der Verkäufer eine unbestimmte (branchentypische) Nachfrist vor. Diese Frist richtet sich auch nach den Behinderungen bei den Vorlieferanten, einer gestörten Lieferkette und eingeschränkten Transportmöglichkeiten. 

 

5. Der Verkäufer ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt.


6. Der Verkäufer ist nicht zu einer Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer bei seinen Zahlungen im Rückstand ist oder eine eingeräumte Kreditgrenze überschritten ist. 


§ 5   Erfüllungsort / Gefahrenübergang
 
1. Erfüllungsort für sämtliche von uns zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ist 59519 Möhnesee (Deutschland).


2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Produkten an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat und zwar auch dann, wenn der Verkäufer noch weitere Leistungen (z.B. Transport oder Überführung) übernommen hat.


3. Verzögert sich das Verlassen der Lieferung oder Leistung aus dem Lager des Verkäufers aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, oder kommt der Käufer in sonstige Weise in Annahmeverzug, geht die Gefahr auf den Käufer spätestens am 9. Werktag nach Zugang der Rechnung des Verkäufers oder einer entsprechenden Bereitstellungsanzeige beim Käufer über. In diesem Fall wird die Ware auf Kosten und Gefahr des Käufers beim Verkäufer oder in einem fremden Lager gelagert.


§ 6   Untersuchungs- und Rügepflicht


1. Der Käufer hat die Produkte bei Lieferung unverzüglich zu überprüfen. Sämtliche Rügen sind dem Verkäufer spätestens innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Lieferung des betreffenden Produkts schriftlich mitzuteilen, wobei die Art des Mangels in der Anzeige genau anzugeben ist.


2. Unterlässt der Händler die Anzeige, so gilt das Produkt als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war.


3. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt das Produkt auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.


§ 7   Gewährleistung


1. Für Sachmängel an den von dem Verkäufer gelieferten Produkten, die dem Verkäufer innerhalb der in §6 Ziffer 1 genannten Fristen vom Käufer schriftlich angezeigt werden und nachweisbar auf vom Verkäufer zu vertretende Sachmängel oder sonstige fehlerhafte Leistungen zurückzuführen sind, leistet der Verkäufer ausschließlich in der Weise Gewähr, dass er nach seiner Wahl am unter §5 Ziffer 1 genanntem Erfüllungsort nachbessert oder mangelfreie Gegenstände/Ersatzteile am Erfüllungsort bereit hält (Ersatzlieferung). Eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) kann der Käufer nur verlangen, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung im Einzelfall nicht möglich ist, trotz schriftlicher Aufforderung des Käufers unter angemessener Fristsetzung schuldhaft unterbleibt oder wenn die Nachbesserung wiederholt fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt das Recht des Käufers, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen und dieser Bedingungen Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.


2. Zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung ist der Verkäufer nur nach Zahlung eines unter Berücksichtigung des Mangels angemessenen Teils der fälligen Zahlungen verpflichtet. Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers, falls nicht auch der Käufer an den ersetzten Teilen vor Ausführung der Leistungen schriftlich Ansprüche geltend macht.


3. Etwaige Transport-/Reisekosten im Zusammenhang mit begründeten Nachbesserungs-/Nachlieferungsverlangen trägt der Verkäufer nur insoweit, als es sich nicht um außergewöhnliche Beförderungskosten handelt. Ergibt die Prüfung einer Mängelrüge, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, werden die Kosten der Reparatur und Prüfung dem Käufer auf der Grundlage üblicher Kostensätze berechnet.


4. Gewährleistungsansprüche stehen dem Käufer nicht zu, wenn ein Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Käufer selbst die gelieferten Produkte verändert, unsachgemäß, falsch oder fahrlässig transportiert, gelagert, behandelt, be- oder verarbeitet hat. Die Ansprüche entfallen auch dann, wenn ein der Ware beiliegendes oder dem Käufer zur Verfügung gestelltes Übergabeprotokoll nicht oder nicht vollständig ausgefüllt wurde. Sofern Ware, die für Verbraucher bestimmt ist, vom Käufer nicht direkt an einen Verbraucher weiterverkauft wird, hat der Käufer seine Abnehmer entsprechend zu verpflichten.


5. Für Verschleiß oder natürliche Abnutzung von Verschleißteilen stehen dem Käufer keine gewährleistungs- und/oder sonstige Ansprüche gegen den Verkäufer zu.


6. Rückgriffsansprüche gem. §§ 478, 479 BGB bestehen nur, sofern die Inanspruchnahme durch den Verbraucher berechtigt war und nur im gesetzlichen Umfang, nicht dagegen für nicht mit dem Lieferer abgestimmte Kulanzregelungen und setzten die Beachtung eigener Pflichten des Rückgriffs-berechtigten, insbesondere die Beachtung der Rügeobliegenheiten, voraus.


7. Für Rechtsmängel gelten die vorstehenden Regelungen entsprechend.


§ 8   Haftung


1. Aufwendungs- und Schadensersatzansprüche des Käufers jeglicher Art – auch soweit solche Ansprüche in Zusammenhang mit Gewährleistungsrecht des Käufers stehen – sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht,

  • wenn der Verkäufer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat oder
  • wenn es sich um Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten  durch den Verkäufer handelt oder
  • wenn es sich um die Haftung für Tod, Körper- oder Gesundheitsschäden handelt oder
  • wenn der Verkäufer für eine Beschaffungsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend haftet. In diesen Fällen haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen.

2. Der Schadenersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Verkäuferhaftung ist auch in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit keiner der in § 8.1 aufgeführten Ausnahmefälle vorliegt.


3. Die Regelungen unter vorstehend § 8.1 und 2 erstrecken sich auf den Schadenersatz neben der Leistung und den Schadensersatz statt der Leistung, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichtenaus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für den Fall einer Lieferverzögerung bestimmt sich jedoch nach den gesetzlichen Bestimmungen.


4. Sind die in § 8.1 genannten Schäden und Verluste im Rahmen einer von dem Verwender geschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung versichert, so findet die Haftungsbeschränkung aus § 8.1 keine Anwendung. Der Verwender haftet für die Erstattung von Schäden und Verlusten dann bis zur Höhe des Betrages, der im Rahmen der betreffenden Angelegenheit von seiner Betriebshaftpflicht übernommen wird.


5. Mit den vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung ist keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers verbunden.


6. Auf den Internetseiten des Verkäufers befinden sich auch Links zu anderen Seiten im Internet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten externen Seiten hat.  Der Verkäufer wird daher auch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen übernehmen. Der Verkäufer distanziert sich daher ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Webseiten.


§ 9   Verjährung


1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt 12 Monate nach Gefahrenübergang. Dies gilt jedoch nicht im Falle des § 478 Abs.2 BGB.


2. Die Verjährungsfristen gem. § 9.1 gelten auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegenüber dem Verkäufer, die mit einem Mangel im Zusammenhang stehen – unabhängig von der Rechtsgrundlage des Anspruchs. Die Verjährungsfristen gem. §9.1 gelten auch im Falle eines Verzögerungsschadens.


3. Im Falle des Vorsatzes oder wenn der Verkäufer einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Produkte übernommen haben sollte gelten anstelle der zuvor genannten Verjährungsfristen die gesetzlichen Verjährungsfristen 


4. Die Verjährungsfristen gem. § 9.1 gelten auch nicht für Schadenersatzansprüchen in Fällen der Gefährdung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Auch hier gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.


5. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und der Neubeginn von Fristen unberührt.


§ 10   Eigentumsvorbehalt


1. Alle gelieferte Produkte des Verkäufers bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung auch von jeglicher Mithaftung für Wechsel oder Schecks) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen. Bei laufender Rechnung dient das vorbehaltene Eigentum zur Sicherung der Forderung des Verkäufers aus einem Kontokorrentverhältnis.


2. Solange der Käufer beim Verkäufer nicht im Zahlungsverzug ist, darf er die Vorbehaltsware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und nur zu seinen normalen Geschäftsbedingungen veräußern, vorausgesetzt das gleichzeitig die Forderungen aus der Weiterveräußerung gemäß den nachfolgenden Ziffern 3. und 4. auf den Verkäufer übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu einer Verpfändung oder Sicherheitsübereignung, ist der Verkäufer nicht berechtigt.


3. Die Forderungen und sonstige Ansprüche einschließlich aller Nebenrechte des Käufers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt, d.h. mit Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen, an den Verkäufer abgetreten; der Verkäufer nimmt die Abtretung hiermit an. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung der Ansprüche des Verkäufers wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, wird hiermit die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechenwert der anderen Ware abgetreten.


4. Solange die Weiterveräußerungsbefugnis nicht widerrufen ist, der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nachkommt und er nicht sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen verletzt, ist der Käufer berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Zur Abtretung oder Verpfändung der Forderungen an Dritte – einschließlich des Forderungsverkaufes an Factoring-Banken – ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer hat den Verkäufer sofort von einer Beeinträchtigung seiner Rechte durch Dritte, unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen, zu informieren. Etwa anfallende Interventionskosten gehen zu Lasten des Käufers.


5. Nach Widerruf der Weiterveräußerungsbefugnis und/oder der Einzugsermächtigung ist der Käufer auf Verlangen des Verkäufers verpflichtet, Auskunft über den Bestand an Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen zu erteilen. Der Käufer hat seine Abnehmer von der Abtretung an den Verkäufer, unverzüglich zu unterrichten und darüber hinaus, den Verkäufer die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen zu überlassen. Wenn der Käufer mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Verkäufer länger als zwei Wochen in Verzug ist, kann der Verkäufer die Vorbehaltsware heraus verlangen und die an ihn abgetretenen Forderungen und sonstige Ansprüche einziehen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt jedoch nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies vom Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt wird. Unter den vorstehenden Voraussetzungen erlischt das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen. Der Käufer ist in den genannten Fällen berechtigt, nach vorheriger Ankündigung und Fristsetzung, den Betrieb des Käufers zu betreten, und die Vorbehaltsware abzuholen.


6. [Freigabe-Klausel] Auf Verlangen des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer, die ihm nach den vorstehenden Bedingungen zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Verkäufers freizugeben, soweit der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.


§ 11    Zahlung


1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers unter Abzug des vereinbarten Skontos 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden weiteren Abzug zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen des Käufers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.


2. Eine Zahlung gilt als erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle der Begebung von Schecks oder Wechseln gilt die Zahlung als erfolgt, wenn Schecks oder Wechsel eingelöst sind. Wechselzahlungen bedürfen besonderer Vereinbarung. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.


3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offenen Kontokorrentkredit, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Zentralbank zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.


4. Soweit Skonto vereinbart ist, gilt diese Abrede nur solange, als sich der Käufer nicht in Verzug befindet.


5. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt, oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks oder Wechsel angenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall außerdem berechtigt Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.


6. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Verkäufer ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat oder wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind.


§ 12   Konstruktionsänderungen


Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen; er ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.
 
§ 13   Geistiges Eigentum


1. Der Käufer darf die Warenzeichen, Handelsnamen und Logos des Verwenders nur dann für eigene Zwecke verwenden, wie vorab von dem Verkäufer zugestimmt wurde. Der Kunde verpflichtet sich, die Nutzung der Warenzeichen, Handelsnamen und Logos des Verkäufers unverzüglich einzustellen, wenn er von dem Verkäufer dazu aufgefordert wird, beziehungsweise sobald die Rechtsbeziehung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer endet.


2. Auch alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und sonstige Dateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung dürfen sie weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Webseiten verwendet werden. Einige Publikationen und Webseiten des Verkäufers enthalten auch Material, das dem Urheberrecht derjenigen unterliegt, die dieses zur Verfügung gestellt haben.


§ 14   Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit


1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


2. Aussagen über gesetzliche, rechtliche und steuerliche Vorschriften und Auswirkungen haben nur für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.


3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Arnsberg (NW) in Deutschland.


4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.


Stand: 01/2022


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Verbraucherinformationen
 
der Firma BACHTENKIRCH-INTERBIKE GmbH & Co.KG, 59519 Möhnesee, Deutschland

 

Teil B:

für private Endverbraucher (Verbraucher nach § 13 BGB) für den Besuch dieser Webseiten und beim Kauf über den Bachtenkirch-Onlineshop

 

Betreiber des Onlineshops und damit Vertragspartner ist: Bachtenkirch-Interbike GmbH & Co.KG, An der Haar 32, 59519 Möhnesee, Deutschland (nachfolgend „Verkäufer genannt). 

 

§ 1   Allgemeines

 

1. Gender-Hinweis: Im Interesse der Lesbarkeit haben wir auf geschlechtsbezogene Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich sind immer Frauen und Männer gemeint, auch wenn explizit nur eines der Geschlechter angesprochen wird.

 

2. In diesem Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnet der Begriff „Käufer“ jeden Verbraucher als natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft mit dem Verkäufer zu Zwecken abschließt oder gegebenenfalls noch eingehen wird, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.


3. Nach den gesetzlichen Regelungen zum Fernabsatz und zu Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr sind wir verpflichtet, dem Verbraucher nachstehende Informationen im Rahmen des Bestellprozesses mitzuteilen.


4. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen umfasst der Begriff „Produkte“ alle beweglichen, von dem Verkäufer zu liefernden Waren einschließlich Fahrrädern und Zubehör, unabhängig von dem Warenzeichen, unter dem diese jeweils von dem Verwender vermarktet werden, und/oder die von dem Verkäufer zu erbringenden Dienstleistungen. Die wesentlichen Merkmale der im Online Shop des Verkäufers angebotenen Waren können den Produktbeschreibungen auf der jeweiligen Produktdetailseite entnommen werden. Das gleiche gilt für eventuelle Beschränkungen der Gültigkeitsdauer (Laufzeit) und/oder Höchstabgabemengen einzelner Angebote.


5. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Produkte gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

 

6. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen bzw. anderweitige Vereinbarungen – insbesondere Geschäftsbedingungen der Käufer – sowie Nebenabreden sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

 

§ 2   Produkt- und Leistungen, Angebot und Vertragsabschluss


1. Mit der Präsentation der Produkte und Leistungen und der Bereitstellung des Bestellprozesses in dem Onlineshop des Verkäufers wird dem Kunden ein rechtsverbindliches Angebot (§ 145 BGB) zum Erwerb der angebotenen Waren oder sonstigen Leistungen unterbreitet, welches durch Abschluss des Bestellvorgangs rechtsverbindlich von dem Kunden angenommen werden kann.


2. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers, wobei sich der Verkäufer vorbehält, keine besonderen Auftragsbestätigungen zu erteilen, d.h. Versandavis oder Faktura des Verkäufers gelten gleichzeitig als Auftragsbestätigungen. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.


3. Sämtliche dem Kunden gemachte Angaben (z.B. technische Beschreibungen, Zeichnungen, Abbildungen, Maße und Gewichte) oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausschließlich schriftlich vereinbart wird. Der Verkäufer ist jederzeit zu Änderungen dieser Angaben und der Produkte selbst – z.B. Konstruktions- oder Formänderungen, Farbabweichungen – berechtigt, soweit die Abweichung dem Kunden zumutbar ist.


4. Einzelne Abbildungen können auch Zubehör, Sonderausstattungen oder sonstige Umfänge enthalten, die nicht zum serienmäßigen Liefer- oder Leistungsumfang gehören. Farbabweichungen sind technisch bedingt.


5. Informationen und Angaben auf Drucke und/oder den Onlineseiten des Verkäufers stellen keine Zusicherung oder Garantie dar – weder ausdrücklich noch stillschweigend. Sie stellen insbesondere keine stillschweigende Zusage oder Garantie betreffend die Beschaffenheit, die Handelsfähigkeit, die Eignung für bestimmte Zwecke oder den Nichtverstoß gegen Gesetze und Patente dar.

 

6. Der Vertragsabschluss zwischen Verkäufer und Käufer erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.


7. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.


§ 3   Preisangaben


1. Die angegebenen Preise verstehen sich als Endpreise in EURO per Stück inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile ab Warenlager des Verkäufers in 59519 Möhnesee, Deutschland. Der Verkaufspreis umfasst jedoch nicht die Kosten für die eventuelle Lieferung, den Versand und/oder einer damit verbundenen Transportversicherung.


2. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen – z.B. besonders gewünschte Außenverpackung - werden gesondert berechnet. Der Verkäufer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlich geregelten Verpackungsverordnung.


§ 4     Liefer- und Versandkosten


Ob und ggf. in welcher Höhe bei einer Bestellung Liefer- und/oder Versandkosten anfallen, kann der jeweiligen Artikelbeschreibung entnommen werden. Zudem auch bei der betreffenden Auswahl der Zahlungs- und Lieferungsmodalitäten des Bestellvorgangs und zuletzt bei der Bestellübersicht. Sofern Versandkosten anfallen, werden diese in der Bestellübersicht (siehe § 5 Abs. 3) aufgelistet.


§ 5     Bestellvorgang


1. Kunden, die sich für den Erwerb von Produkten interessieren, können diese in ihren virtuellen Warenkorb legen. Mit Klick auf „Warenkorb“ gelangt der Kunde zur Warenkorbansicht. Dort wird eine tabellarische Übersicht seines virtuellen Warenkorbs angezeigt und der Kunde kann mit Klick auf „entfernen“ bzw. oder das nebenstehende Papierkorbsymbol einzelne Artikel aus seinem Warenkorb löschen oder über die Drop-Down Auswahl in der Spalte „Anzahl“, die Bestellmenge anpassen. Wenn der Kunde mit seiner Auswahl zufrieden ist, leitet er mit Klick auf „Zur Kasse“ den Bestellvorgang ein.


2. Neukunden bzw. nicht registrierte Kunden müssen ihre Daten eingeben. Bestandskunden mit einem Kundenkonto können sich mit Ihren Zugangsdaten anmelden und müssen ihre Daten nicht neu eingeben. Sogenannte Gastkunden können auch ohne Kundenkonto bestellen oder optional ein Kundenkonto anlegen.

 

3. Nach Eingabe bzw. Bestätigung der persönlichen Daten (u.a. der Lieferanschrift) folgen – nach Klick auf „Zur Zahlungsart“ – die Auswahl des gewünschten Zahlungsmittels und nach einem weiteren Klick auf „Zur Prüfung“ die abschließende Bestellübersicht. Diese enthält noch einmal alle entscheidenden Informationen zur Bestellung.


4. Eingabefehler bei der Eingabe persönlicher Daten oder der Auswahl des Warenkorbes können abschließend in der Bestellübersicht erkannt werden. Die Lieferadresse und die Zahlungsart kann durch Klick auf „ändern“ bzw. durch das jeweilige Stiftsymbol unmittelbar noch geändert werden. So gelangt der Kunde zurück zu dem jeweiligen Schritt des Bestellprozesses. Wenn Artikel aus dem Warenkorb entfernen oder geändert werden soll, gelang der Kunde durch mehrfache Betätigung der „Zurück“-Schaltfläche seines Browsers zurück zur Warenkorbansicht bzw. der zuletzt aufgerufenen Artikeldetailseite und hat die Möglichkeit seine Angaben zu ändern.


5. Mit Klick auf „Jetzt Kaufen“ schließ der Kunde seine Bestellung ab und nimmt damit das Vertragsangebot des Verkäufers an. Wenn die Datenübermittlung erfolgreich war wird dem Kunden anschließend noch eine entsprechende Bestätigung angezeigt. Er erhält dann außerdem eine Bestätigung per E-Mail.


§ 6 Widerrufsrecht


Käufer, die als Verbraucher im Sinne § 13 BGB bestellen, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht über das wir an entsprechender Stelle entsprechend dem amtlichen Belehrungsmuster ausdrücklich hinweisen.


§ 7   Liefer- und Leistungszeit


1. Die vom Verkäufer genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmittel, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei den Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.


3. In den zuvor genannten Verzögerungen bleibt der Käufer berechtigt vom Vertrag im Rahmen seiner Widerrufsrechte zurückzutreten.


4. Erfolgt kein Widerruf des Käufers bleibt der Verkäufer zu Teillieferung und Teilleistung berechtigt.


5. Der Verkäufer ist nicht zu einer Lieferung verpflichtet, wenn der Käufer bei seinen Zahlungen im Rückstand ist oder eine eingeräumte Kreditgrenze überschritten ist.


§ 8   Eigentumsvorbehalt


Alle gelieferte Produkte des Verkäufers bleiben bis zur vollständigen und endgültigen Erfüllung (d.h. erst nach endgültiger Freistellung bzw. Bezahlung) sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer, gleich aus welchem Rechtsgrund, Eigentum des Verkäufers (Vorbehaltsware). Dasselbe gilt ferner hinsichtlich künftig entstehender oder bedingter Forderungen aus im Rahmen der Geschäftsverbindung gleichzeitigen oder später abgeschlossenen Verträgen.


§ 9     Zahlung und Lieferung


1. Der Kaufpreis wird mit Vertragsabschluss sofort fällig. Die Zahlung durch den Kunden erfolgt in der Regel per Vorkasse mittels Banküberweisung oder PayPal. Der Verkäufer behält sich die Zusammenarbeit mit Banken vor, mit der er weitere Zahlungsoptionen (wie Zahlung auf Rechnung, Ratenkauf, Sofortüberweisung und/oder mittels Kreditkarte) anbieten kann.


2. Die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten werden dem Kunden bei der Bestellung angezeigt. Er kann sich auch vorab im Servicebereich unter der Rubrik „Lieferung und Versand“ informieren. Die Lieferungen von Waren erfolgt je nach Größe und Gewicht der Ware mittels Paket- oder Speditionsversand. Näheres kann auf den Artikeldetailseiten sowie der abschließenden Bestellübersicht entnommen werden. Hier finden sich auch weitere Informationen zu Lieferzeiten, Versandkosten und Lieferbeschränkungen.


§ 10   Speicherung der Vertragstexte


1. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Angebotsseiten auf seiner Festplatte abzuspeichern oder diese über die Browser-Druckfunktion auszudrucken. Eine druckoptimierte Ansicht für einige Produkte stellt der Verkäufer ein jeweiliges Produktdatenblatt im Downloadbereich zum Herunterladen und ggf. Ausdrucken zur Verfügung.  


2. Registrierte Kunde können Ihre Bestellhistorie im Kundenkonto jederzeit einsehen. Die wesentlichen Informationen findet der Käufer auch in der nach dem Vertragsschluss übermittelten Bestätigungsmail. Artikelbeschreibungen und Rechtstexte werden von dem Verkäufer regelmäßig archiviert. Individuelle Vertragstexte werden jedoch nicht gespeichert.


§ 11   Personenbezogene Daten


Der Verkäufer verarbeitet personenbezogenen Daten des Käufers in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), zum Zwecke der Vertragsdurchführung und (soweit zulässig) auch für Zwecke der kommerziellen Kommunikation. Hinweise hierzu stehen unter der Rubrik Datenschutzhinweis auf der entsprechenden Webseite des Verkäufers.


§ 12   Verhaltenskodizes


Der Verkäufer unterliegt keinen speziellen und vorstehend nicht erwähnten Verhaltenskodizes.


§ 13   Gewährleistung


1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbedingungen.

 

2. Darüber hinaus gehende Garantien können der jeweiligen Produktbeschreibung entnommen werden. Die gesetzlichen Rechte des Käufers durch landesspezifische gesetzliche Gewährleistungspflichten bleiben durch diese Garantie unberührt.


§ 14   Ansprechpartner


Im Falle von Rückfragen oder Problemen im Zusammenhang mit Lieferungen oder erworbenen Produkten des Verkäufers kann sich der Kunde an den Service des Verkäufers wenden. Tel. 02924-878989 / support@bachtenkirch.com .


§ 15   Streitschlichtung


1. Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.


2. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht gewillt, an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teilzunehmen.


§ 16   Anwendbares Recht


1. Für alle Verträge zwischen Verkäufer und Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. In den Fällen, dass der Käufer als privater Verbraucher seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat, kann ggf. auch das Recht des entsprechenden Landes sein, in dem der Käufer seinen ersten Wohnsitz hat und wenn es sich bei dem entsprechendem ausländischen Recht um zwingende Bestimmungen handelt.


2. Aussagen über gesetzliche, rechtliche und steuerliche Vorschriften und Auswirkungen haben nur für die Bundesrepublik Deutschland Gültigkeit.


§ 17   Sonstige Rechte und Sonstiges


1. Urheberrechte - alle Rechte vorbehalten. Alle Texte, Bilder, Graphiken, Ton-, Video- und sonstige Dateien unterliegen dem Urheberrecht und anderen Gesetzen zum Schutz geistigen Eigentums. Ohne ausdrücklich schriftliche Genehmigung des Verkäufers dürfen sie weder für Handelszwecke oder zur Weitergabe kopiert, noch verändert und auf anderen Webseiten verwendet werden. Einige Publikationen und Webseiten des Verkäufers enthalten auch Material, das dem Urheberrecht derjenigen unterliegt, die dieses zur Verfügung gestellt haben.


2. Auf den Webseiten des Verkäufers befinden sich auch Links zu anderen Seiten im Internet. Es wird darauf hingewiesen, dass der Verkäufer keinen Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung der verlinkten externen Seiten hat.  Der Verkäufer wird daher auch keine Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der dort bereitgestellten Informationen übernehmen. Der Verkäufer distanziert sich daher ausdrücklich von allen Inhalten dieser externen Webseiten.

 

§ 18   Hinweise zum Batteriegesetz


Der Verkäufer informiert hiermit über das Symbol des „durchgestrichenen Mülleimers“. Dieses besagt, dass Akkumulatoren (Akkus) und Batterien nach Gebrauch als sog. Altbatterien nicht im unsortierten Hausmüll entsorgt werden dürfen!


Unterhalb des Symbols sind Hinweise vermerkt, ob die Akkumulatoren und/oder Batterien Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten. In jedem Fall ist jeder Verpflichtet die Altbatterien zurückzugeben. Diese können kostenfrei in Handelsgeschäften und/oder Sammelstellen in räumlicher Nähe abgegeben werden. Adressen von entsprechenden Sammelstellen werden von Stadt- oder Kommunalverwaltungen veröffentlicht.


Akkus und Batterien können für die Umwelt und die menschliche Gesundheit schädliche Stoffe enthalten. Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten! Nur durch die getrennte Sammlung und Verwertung von Altbatterien können negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Zur Vermeidung der Vermüllung des öffentlichen Raums dürfen Akkus und Batterien niemals achtlos wegeschmissen oder liegen gelassen werden. Zudem kann durch den sachgemäßen Umgang von Akkus deren Lebensdauer verlängert werden. Darüber hinaus sollte geprüft werden, ob die Altbatterien einer Wiederverwertung (Rekonditionierung oder Instandsetzung) zugeführt werden kann. Auch das schont die Umwelt.
 

§ 19   Teilnichtigkeit


Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Bachtenkirch-Interbike GmbH & Co.KG, An der Haar 32, 59519 Möhnesee, Deutschland, persönlich haftend: Bachtenkirch-Interbike Verwaltungs GmbH, An der Haar 32, 59519 Möhnesee, Amtsgericht Arnsberg HR B 2005 vertreten durch: Ralf-Günter Bachtenkirch.

 

Möhnesee, 18.01.2022


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